1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Buchungen von Veranstaltungsräumen in der Bailamos Eventlocation gültig. Sie sind fester Bestandteil der o. g. Veranstaltung. Für Veranstaltungen in Räumen der Bailamos Eventlocation gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden und bedürfen der Zustimmung der Bailamos Eventlocation.
Der Veranstaltungsvertrag ist abgeschlossen, sobald dar Raum/Saal bestellt oder zugesagt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
Ist der Leistungsnehmer nicht gleichzeitig der Veranstalter, haftet der Leistungsnehmer der Bailamos Eventlocation gegenüber als Gesamtschuldner.
Der Leistungsnehmer haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Auch wenn der Leistungsnehmer dies im Voraus ablehnt.
Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung durch den Leistungsnehmer an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Preise der Bailamos Eventlocation sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Die Preise der Bailamos Eventlocation sind Direktpreise und somit nicht kommissionsfähig.
Bei Veranstaltungen die 6 Monate im Voraus gebucht werden, muss sich die Bailamos Eventlocation Preisanpassungen in Höhe von bis zu 20 % des ursprünglichen Angebotspreises vorbehalten. Eine Preisanpassung ist allerdings nur zulässig, sollten die Verbraucherpreise vorher überdurchschnittlich gestiegen sein. Bei Preiserhöhungen von mehr als 20 % hat der Leistungsnehmer ein Kündigungsrecht.
Hat die Bailamos Eventlocation begründeten Anlass zu der Annahme, dass die gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit von Mitarbeitern und anderen Gästen sowie den Ruf der Bailamos Eventlocation gefährdet, kann es vom Vertrag zurücktreten oder die Veranstaltung vorzeitig beenden. (siehe auch Sondervereinbarung – Hausrecht)
Für eventuelle Beschädigungen an Haus und Inventar durch den Leistungsnehmer oder seiner Gäste haftet gegenüber der Bailamos Eventlocation der Leistungsnehmer.
Politische Veranstaltungen sind ohne vorherige Zustimmung der Bailamos Eventlocation nicht gestattet.
Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Brand) kann die Bailamos Eventlocation vom Vertrag zurücktreten.
Rechnungen der Bailamos Eventlocation sind binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübben.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt. § 306 Abs. 1 BGB
2. Zusatzvereinbarungen für Veranstaltungen in der Bailamos Eventlocation
Diese Zusatzvereinbarungen gelten neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in der Bailamos Eventlocation.
Getränkepauschale
Die Getränkepauschale pro Person gilt für eine Veranstaltungsdauer von 8 Stunden. Je weitere Stunde werden 10,00 € pro Person berechnet.
Buffetpauschale
Die Grundlage für die Buffetpauschale pro Person ist das Buffet 1 des La Casa Cateringkataloges. Veränderungen, Ergänzungen oder die Wahl eines anderen Caterers, können sich auf den Preis pro Person auswirken. Höhere Preise werden dem Leistungsnehmer berechnet.
Veranstaltungszeiten
Der Veranstaltungsraum steht dem Leistungsnehmer bei Buchung ausschließlich am Veranstaltungstag zur Verfügung.
(1 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis max. 2.30 Uhr am Folgetag)
Folgende Zeiten sind somit unbedingt zu beachten:
Terrassenschließung: 22:00 Uhr
Reduzierung der Lautstärke: 0.00 Uhr (Folgetag)
Ausschankschluss: 1.30 Uhr (Folgetag)
Musikende: 1.45 Uhr (Folgetag)
Saalräumung: 2.00 Uhr (Folgetag)
Beschallungsanlage
Es wird ausschließlich die vorinstallierte Beschallungsanlage genutzt.
Gästeanzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 30 Personen. Eine verbindliche Teilnehmerzahl muss der Bailamos Eventlocation spätestens 14 Tage vor Veranstaltung vorliegen. Die mitgeteilte verbindliche Teilnehmerzahl ist Rechnungsgrundlage.
Wird die Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen unterschritten, wird dennoch für 30 Personen abgerechnet. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für diese Gäste der vereinbarte Preis zusätzlich in Rechnung gestellt.
Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung der Veranstaltung in der Bailamos Eventlocation ist nach Reservierung nicht mehr kostenfrei möglich. Einzige Ausnahme ist die Diagnose einer schweren Erkrankung, die eine persönliche Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich macht. Im Falle einer normalen Stornierung werden dem Leistungsnehmer folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Buchungsdatum bis 24 Wochen vor Veranstaltung 25 % des Mindestumsatzes
23 Wochen bis 16 Wochen vor Veranstaltung 50 % des Mindestumsatzes
15 Wochen bis 8 Wochen vor Veranstaltung 75 % des Mindestumsatzes
7 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltung 80 % des Mindestumsatzes
ab 13 Tage vor Veranstaltung 100 % des Mindestumsatzes
Im Falle des Ablebens des Leistungsnehmers, verliert der Vertrag seine Gültigkeit.
Personal
Servicepersonal ist in der Getränkepauschale für die vereinbarte Veranstaltungsdauer inklusive. Die Anzahl der Mitarbeiter wird von der Bailamos Eventlocation festgelegt.
Speisen & Getränke
Die Auswahl der Speisen muss spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung festgelegt werden. Diese Auswahl wird Vertragsbestandteil. Des Weiteren ist zu beachten:
- Es dürfen keine eigenen (mitgebrachten) Speisen & Getränke in der Bailamos Eventlocation oder dem dazugehörigen Außengelände verzehrt werden. Ausnahme: Kuchen
Für mitgebrachten Kuchen übernimmt die Bailamos Eventlocation keinerlei Haftung.
Brandschutz
Die Verwendung von jeglichem offenen Feuer ist grundsätzlich nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere Sprühfeuer, Wunderkerzen & Spitzkerzen.
Ausnahme: Tischkerzen in Glasbehältern die die Flamme 10 cm überragen.
Beschädigung
Für Schäden an Haus und Inventar durch den Leistungsnehmer oder seiner Gäste haftet der Leistungsnehmer. Die Bailamos Eventlocation behält sich vor, für übermäßigen Glasbruch entsprechende Kosten in Rechnung zu stellen.
Reinigung
Eine verhältnismäßige Reinigung des Veranstaltungsraumes sowie weiterer Bereiche der Bailamos Eventlocation die von Teilnehmern der Veranstaltung genutzt werden, ist in der Raum- und Getränkepauschale enthalten.
Jeder Reinigungsmehraufwand wird dem Leistungsnehmer pauschal mit 100,00 € in Rechnung gestellt. Hierzu zählen insbesondere Verunreinigungen durch Konfetti, Streudekoration, Farben, usw. Die Bailamos Eventlocation behält sich vor, evtl. Mehrkosten für z.B. Malerarbeiten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Dekoration
Die Dekoration ist in der Getränkepauschale enthalten. Die Dekoration wird individuell abgesprochen, dennoch hat der Leistungsnehmer die Dekorationsvorgaben der Bailamos Eventlocation zu beachten.
Hausrecht
Der Leistungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass er selbst und seine Gäste ein tadelloses Benehmen gegenüber anderen Gästen und des Personals der Bailamos Eventlocation entgegenbringt.
Der Eigentümer der Bailamos Eventlocation und seine Stellvertreter (Serviceleitung) sind grundsätzlich berechtigt, bei unangebrachtem Verhalten in Folge von z.B. übermäßigem Alkoholkonsum, einzelne Gäste des Hauses zu verweisen.
Bei besonders schwerwiegendem Verhalten kann die Veranstaltung vorzeitig beendet werden.
Lärmschutz
Die Fenster sind nach 22:00 Uhr geschlossen zu halten. Im Außenbereich, insbesondere beim Verlassen des Veranstaltungsgebäudes, ist Lärm zu vermeiden.
Anzahlung
Wir behalten uns eine Anzahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Mindestumsatzes vor.
Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß bis 14 Tage vor Veranstaltung geleistet, steht der Bailamos Eventlocation ein Rücktrittsrecht zu.
Datenschutz
Die Bailamos Eventlocation verpflichtet sich personenbezogene Daten im Rahmen der EU-DSGVO zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Leistungsnehmer stimmt der Erhebung, Speicherung & Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Insofern Sie im Rahmen der Veranstaltung benötigt werden.
Zustimmungserklärung
Mit dem unterschriebenen Veranstaltungsvertrag, stimmt der Leistungsnehmer den vereinbarten Veranstaltungseckdaten, den vorangegangenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen der Zusatzvereinbarung für Veranstaltungen in der Bailamos Eventlocation zu.