Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Buchungen von Veranstaltungsräumen der Bailamos Eventlocation gültig. Sie sind fester Bestandteil der    o. g. Veranstaltung.

 

Für Veranstaltungen in Räumen der Bailamos Eventlocation gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden und bedürfen der Zustimmung der Bailamos Eventlocation.

 

Der Veranstaltungsvertrag ist abgeschlossen, sobald dar Raum/Saal bestellt oder zugesagt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

 

Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, haftet der Besteller der Bailamos Eventlocation gegenüber als Gesamtschuldner.

 

Der Besteller haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Auch wenn der Besteller dies im Voraus ablehnt.

 

Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung durch den Besteller an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

Die Preise der Bailamos Eventlocation sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Die Preise der Bailamos Eventlocation sind Direktpreise und somit nicht kommissionsfähig.

 

Bei Veranstaltungen die 6 Monate im Voraus gebucht werden, muss sich die Bailamos Eventlocation Preisanpassungen in Höhe von bis zu 20 % des ursprünglichen Angebotspreises vorbehalten. Bei Preiserhöhungen von mehr als 20 % hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

 

Hat die Bailamos Eventlocation begründeten Anlass zu der Annahme, dass die gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit von Mitarbeitern und anderen Gästen sowie den Ruf der Bailamos Eventlocation gefährdet, kann es vom Vertrag zurücktreten oder die Veranstaltung vorzeitig beenden. (siehe auch Sondervereinbarung – Hausrecht)

 

Für eventuelle Beschädigungen an Haus und Inventar durch den Besteller oder seiner Gäste haftet gegenüber der Bailamos Eventlocation der Besteller.

 

Politische Veranstaltungen sind ohne vorherige Zustimmung der Bailamos Eventlocation nicht gestattet.

 

Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Brand) kann die Bailamos Eventlocation vom Vertrag zurücktreten.

 

Rechnungen der Bailamos Eventlocation sind binnen 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübben.

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt. § 306 Abs. 1 BGB

 

 

2. Zusatzvereinbarungen für Veranstaltungen im der Bailamos Eventlocation

 

Diese Zusatzvereinbarungen gelten neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in der Bailamos Eventlocation.

 

Mindestumsatz

Der Mindestumsatz berechnet sich aus der Raum- und Getränkepauschale, der Buffetpauschale und der vorläufigen Personenanzahl.

 

Veranstaltungszeiten

Der Veranstaltungsraum steht dem Besteller bei Buchung ausschließlich am Veranstaltungstag zur Verfügung.

(2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis max. 2.30 Uhr am Folgetag)

Folgende Zeiten sind somit unbedingt zu beachten:

Terrassenschließung: 22:00 Uhr

Reduzierung der Lautstärke: 0.00 Uhr (Folgetag)

Ausschankschluss: 1.30 Uhr (Folgetag)

Musikende: 1.45 Uhr (Folgetag)

Saalräumung: 2.00 Uhr (Folgetag)

 

Beschallungsanlage

Es wird ausschließlich die vorinstallierte Beschallungsanlage genutzt.

 

Gästeanzahl

Eine verbindliche Teilnehmerzahl muss der Bailamos Eventlocation spätestens 14 Tage vor Veranstaltung vorliegen.

Die mitgeteilte verbindliche Teilnehmerzahl ist Rechnungsgrundlage.

Änderungen dieser Teilnehmerzahl sind bis max. 7 Tage vor Veranstaltung möglich. Hierbei wird eine Reduzierung lediglich bis max. 4 Personen akzeptiert. Reduzierungen ab 6 Tage vor Veranstaltung oder am Veranstaltungstag selbst werden nicht berücksichtigt. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden.

Andernfalls wird für diese Gäste der vereinbarte Preis zusätzlich in Rechnung gestellt.